Verbraucherdarlehensverträge
Für viele Verbraucherdarlehensverträge sieht § 495 BGB ein Widerrufsrecht vor; es bestehen gesetzliche Ausnahmen. Beginn und Dauer der Widerrufsfrist richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Erhalt der erforderlichen Vertragsunterlagen und Pflichtangaben. Eine allgemeine Website-Aussage ersetzt die individuelle Information nicht.
Wie Sie einen Widerruf erklären
Wenn Sie einen Vertrag geschlossen haben und widerrufen möchten, richten Sie Ihre Erklärung an den im Vertrag bezeichneten Darlehensgeber und verwenden Sie dessen dort genannte Kontaktanschrift oder den vorgesehenen Übermittlungsweg. Bewahren Sie einen Nachweis über Inhalt und Zugang auf. Diese Anfrageadresse ist nicht als Empfänger einer Widerrufserklärung vorgesehen. Verwenden Sie die im Vertrag genannte Widerrufsadresse.
Vorvertragliche Informationen
Vor einem Abschluss sind die einschlägigen vorvertraglichen Informationen, Vertragsbedingungen, Kosten, Tilgungsplan und Hinweise zu den Folgen eines Widerrufs und Zahlungsverzugs sorgfältig zu prüfen. Fragen Sie den Darlehensgeber, wenn Angaben unklar oder unvollständig sind.
Produktionspflicht
Vor Aufnahme eines echten Kreditangebots muss der Anbieter eine für das konkrete Produkt geeignete und aktuelle Widerrufsinformation bereitstellen. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 in Deutschland ist teils bereits am 19. Mai 2026 und im Übrigen ab dem 20. November 2026 in Kraft zu beachten; Vertrags- und Website-Texte sind zum tatsächlichen Starttermin zu prüfen.